Im Rahmen unserer gemeinsamen Initiative mit Die Linke, möchten wir die seit 2015 unverändert geltende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz auf den Prüfstand stellen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, eine umfassende Evaluation vorzunehmen, um herauszufinden, ob die aktuellen Steuersätze noch den wirtschaftlichen, ordnungspolitischen und gesellschaftlichen Anforderungen gerecht werden. Ziel dieser Überprüfung ist nicht nur eine mögliche Anpassung der Steuersätze, sondern auch die Nutzung von Steuermehreinnahmen zur Finanzierung wichtiger sozialer Aufgaben, wie etwa der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit. Wir möchten sicherstellen, dass diese Steuer weiterhin im besten Interesse unserer Stadt und ihrer Bürger*innen arbeitet.
Nachfolgend unser Antrag in voller Länge:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit die seit 2015 unverändert geltende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz einer Evaluierung bedarf und die Steuersätze eine Erhöhung zulassen.
Das Prüfergebnis soll insbesondere folgende Punkte umfassen:
1. Welche Unternehmen in Cottbus/Chóśebuz sind derzeit von der Vergnügungssteuer betroffen und wie hat sich deren Anzahl seit Inkrafttreten der Satzung entwickelt? Es ist eine aktuelle Bestandsaufnahme der Spielhallen, Gastsätten mit Geldspielautomaten, Wettbüros und sonstiger relevanter Betriebe im Stadtgebiet darzulegen.
2. Wie ist die aktuelle Höhe der Steuersätze in Cottbus/Chóśebuz im vergleich zu anderen Kommunen einzuschätzen? Welche Erhöhung der Steuersätze unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Belastbarkeit der betroffenen Betriebe werden als angemessen eingeschätzt? Insbesondere sollen dabei Spielautomaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit, Spielhallen und Wettbüros betrachtet werden.
3. Wie haben sich die jährlichen Einnahmen aus der Vergnügungssteuer seit 2015 entwickelt und in welchem Verhältnis steht der Aufwand für Erhebung und Kontrolle?
4. Welche Entwicklungen aus Gesetzgebung und Rechtsprechung sind seit 2015 zu berücksichtigen?
Das Prüfergebnis soll bis spätestens September 2025 im Ausschuss für Haushalt und Finanzen präsentiert werden. Eine mögliche Überarbeitung der Vergnügungssteuersatzung einschließlich möglicher Erhöhungen der Steuersätze soll im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Haushalt 2026 erfolgen.
Begründung:
Für das Jahr 2025 rechnet die Stadt Cottbus/Chóśebuz mit 780.000 EUR Einnahmen aus der Vergnügungssteuer. Die zugrundeliegende Vergnügungssteuersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz ist seit 2015 unverändert in Kraft und bedarf nach 10 Jahren einer kritischen Überprüfung und möglicher Anpassung. Die Stadt sollte daher evaluieren, ob die Satzung noch den aktuellen rechtlichen Rahmenbedigungen entspricht und die Steuersätze noch angemessen sind.
Zudem sollte geprüft werden, inwieweit die bisherige Steuergestaltung ihre fiskalischen und ordnungspolitischen Ziele erreicht hat. Ein wesentliches Ziel der Anpassung der Vergnügungssteuer ist es, die zu erwartenden Steuermehreinnahmen gezielt für die Haushaltskonsolidierung unter Verzicht auf einen Teil der Kürzungen in der Jugendhilfe und Jugendsozialarbeit einzusetzen. Somit könnte die Vergnügungssteuer zusätzlich zu ihrer ordnungspolitischen Funktion einen Beitrag zur Finanzierung wichtiger sozialer Aufgaben in unserer Stadt leisten.
Die Prüfung soll eine fundierte Entscheidungsgrundlage liefern, ob und in welcher Form die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Cottbus/Chóśebuz überarbeitet werden sollte. Dabei sollen sowohl die haushalterischen Aspekte als auch gesellschaftliche und wirtschaftliche Auswirkungen dargelegt werden.