Unsere Anfrage zum Start-Chancen-Programm und zur Anschlussfinanzierung ab 2026
Schulsozialarbeit ist ein wichtiger Bestandteil der Bildungs- und Jugendhilfelandschaft in Cottbus/Chóśebuz. Doch bei ihrer Finanzierung gibt es aus unserer Sicht derzeit offene Fragen. Deshalb hat unsere Fraktion am 6. Oktober 2026 eine Anfrage an das Büro des Oberbürgermeisters zum Start-Chancen-Programm und zur Finanzierung der Schulsozialarbeit gestellt.
Hintergrund ist das Auslaufen einer bisherigen Finanzierungsquelle: Die Gegenfinanzierung von Schulsozialarbeit aus Mitteln der Migrationssozialarbeit in Höhe von rund 1,3 Millionen Euro sollte zum Jahresende 2025 enden.
Als Ersatz sollen Mittel aus dem Start-Chancen-Programm genutzt werden. Dieser Weg wurde mit der Teilfachplanung „Jugendsozialarbeit am Standort Schule: Teilfachplanung Schulsozialarbeit 2026–2032“ vorgeschlagen. Der Jugendhilfeausschuss beschloss diese am 11. Mai 2026 mehrheitlich; die Stadtverordnetenversammlung nahm den Plan am 27. Mai 2026 zur Kenntnis.
Welche Mittel werden wofür eingesetzt?
Das Start-Chancen-Programm verfolgt ein klares Ziel: Es soll die Chancengerechtigkeit und Unterrichtsqualität an ausgewählten Schulen verbessern. Für uns stellt sich deshalb die Frage, ob und in welchem Umfang diese Mittel nun genutzt werden, um eine zuvor anderweitig finanzierte Schulsozialarbeit zu ersetzen.
Konkret wollen wir von der Stadtverwaltung wissen, welche Stellen an welchen Schulen vom Auslaufen der Finanzierung aus der Migrationssozialarbeit betroffen sind und zu welchem Zeitpunkt diese Finanzierung beendet wurde.
Darüber hinaus fragen wir, aus welchem Teil des Start-Chancen-Programms die Kompensation erfolgt: aus der SCP-Schulsozialarbeit nach Säule III oder aus dem Chancenbudget der Säule II? Entscheidend ist für uns dabei auch, ob diese Verwendung den jeweiligen Förderzwecken entspricht.
Was passiert mit Schulen ohne Startchancen-Status?
Eine weitere zentrale Frage betrifft die Verteilung der Mittel. Nach den vorliegenden Planungen greift die Startchancen-Finanzierung an elf Schulen. Wir möchten deshalb konkret erfahren, um welche Schulen es sich handelt – und vor allem, wie die Schulsozialarbeit an bisher versorgten Schulen ohne Startchancen-Status ab 2026 finanziert wird.
Offen ist aus unserer Sicht außerdem die langfristige Perspektive. In der entsprechenden Vorlage heißt es, es gebe „keine finanziellen Auswirkungen“ beziehungsweise die Mittel seien bereits im Haushalt eingeplant. Gleichzeitig stellt sich nach dem Auslaufen der Finanzierung aus der Migrationssozialarbeit die Frage nach einer steigenden kommunalen Belastung.
Deshalb wollen wir wissen, welche dauerhafte Anschlussfinanzierung vorgesehen ist, wenn die befristeten Startchancen-Mittel auslaufen beziehungsweise eine Entscheidung über die Konnexitätsbeschwerde vorliegt.
Startchancen müssen zusätzliche Chancen schaffen
Das Start-Chancen-Programm ist zweckgebunden und soll die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen an ausgewählten Schulen verbessern. Eine Verwendung der Mittel lediglich zur Kompensation ausgelaufener anderer Förderungen könnte diesen Fördergedanken unterlaufen und aus unserer Sicht auch rechtliche Fragen aufwerfen.
Mit unserer Anfrage wollen wir deshalb Transparenz schaffen: Wie wird die Schulsozialarbeit aktuell finanziert, entsprechen die eingesetzten Mittel ihrem vorgesehenen Zweck und wie stellt Cottbus/Chóśebuz eine verlässliche Finanzierung über die nächsten Jahre sicher?
Denn gute Schulsozialarbeit braucht Planungssicherheit – für die Schulen, für die Fachkräfte und vor allem für die Kinder und Jugendlichen.




